Art. 2 Abs. 2 Bst. a FFV verweist unter anderem auf die Normen, Richtlinien, Merkblätter, Erläuterungen und Empfehlungen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF). Die VKF hat Brandschutzvorschriften herausgegeben. Diese bestehen aus der Brandschutznorm7 und den dazu gehörenden Brandschutzrichtlinien (Art. 4 Brandschutznorm). Die Brandschutzrichtlinien legen diverse Anforderungen an Bauten und Anlagen fest, so bspw. in Bezug auf die Flucht- und Rettungswege sowie die Brandabschnitte.