Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 9. August 2024 aus, die Zusammenlegung der beiden Studios durch Entfernung der Küche und Durchbruch in der Trennwand zwischen den Wohnungen sei baubewilligungspflichtig, da die Massnahmen Auswirkungen gegen aussen haben könnten und das Zweitwohnungsgesetz tangieren würden. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin sei keine Baubewilligung für den Umbau der Küche zu einem Badezimmer vorhanden. Aufgrund des Durchbruchs des Brandabschnitts sei sodann auch der Brandschutz betroffen.