b) Die Beschwerdeführerin stellt sich auf den Standpunkt, die vorgenommenen baulichen Veränderungen seien allesamt baubewilligungsfrei. Der Umbau der Küche zu einem Badezimmer sei durch eine frühere Eigentümerin vorgenommen und überdies ordentlich bewilligt worden. Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 9. August 2024 aus, die Zusammenlegung der beiden Studios durch Entfernung der Küche und Durchbruch in der Trennwand zwischen den Wohnungen sei baubewilligungspflichtig, da die Massnahmen Auswirkungen gegen aussen haben könnten und das Zweitwohnungsgesetz tangieren würden.