gleich ausgestaltet ist wie die Galerie in der benachbarten Stockwerkeinheit Nr. D.________. Die Gemeinde stellt sich auf den Standpunkt, die strittige Fläche sei in den früheren Plänen klar als Galerie deklariert gewesen. Bewilligt worden sei demnach eine Galerie. Der heutige bauliche Zustand würde jedoch nicht einer Galerie entsprechen. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die bauliche Ausführung der Galerie bereits bei der Erstellung der heutigen Situation entsprochen habe.