Auf den Antrag, ab dem Jahre 2024 seien die Liegenschaftsgebühren weiterhin für zwei Wohnungen zu verrechnen, wird mangels Zuständigkeit der BVD folglich nicht eingetreten. Im Übrigen ist auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde einzutreten. 2. Sachverhaltsdarstellung Galerien