6. Da im Beschwerdeverfahren unter anderem umstritten ist, ob lediglich an einer der Galerien oder aber an beiden bauliche Veränderungen vorgenommen worden sind, forderte das Rechtsamt die Beschwerdeführerin zur Einreichung aktueller Fotos beider Galerien in den Stockwerkeinheiten Diemtigen Grundbuchblatt Nrn. A.________ und B.________ auf. Mit Verfügung vom 7. Januar 2024 teilte das Rechtsamt der Gemeinde mit, es gehe aufgrund der von der Beschwerdeführerin am 12. Dezember 2024 eingereichten Aufnahmen davon aus, dass lediglich an der Galerie in der Stockwerkeinheit Nr. B.______