lediglich 2.0 Einheiten verrechnet worden seien. Die Rechnung für die Wohnung der Beschwerdeführerin sei entsprechend anzupassen. Mit E-Mail vom 10. November 2023 teilte der Bauverwalter der Gemeinde Diemtigen der Beschwerdeführerin resp. ihrem Sohn mit, massgebend für die Erhebung der Gebühren sei die baurechtliche Situation vor Ort.