Wildhüter und Jagdinspektorat unterstützen und beraten von Wildschäden Betroffene. Das Jagdinspektorat kann zur Verhütung von Wildschäden kostenlos Schutzmittel abgeben bzw. Beiträge an Präventionsmassnahmen sprechen.16 Die Beratung und Unterstützung seitens von Wildhut und Jagdinspektorat erfolgt ausserhalb und unabhängig von allfälligen baurechtlichen Verfahren. Sie ist nicht mit einer formellen Bewilligung der gewählten Präventionsmethode verbunden. Der Beschwerdeführer durfte daher nicht in guten Treuen annehmen, dass mit der Unterstützung seitens Wildhut und Jagdinspektorat die baurechtliche Beurteilung präjudiziert würde.