Die Verwendung von Knallschreckgeräuschen unterscheidet sich von anderen akustischen Vergrämungsmethoden dadurch, dass sie für alle Lebewesen, die sie wahrnehmen, eine Schreckreaktion erzeugt. Der Beschwerdeführer hat sich zwar bemüht, die Wahrnehmbarkeit der Knallgeräusche seitens der Nachbarschaft durch entsprechende Einstellung (tiefere Lautstärkestufe) und Ausrichtung der Knallschreckanlage und durch vor der Anlage aufgestapelte Strohballen zu dämpfen.