Beim vom Beschwerdeführer eingesetzten Gerät «Purivox Triplex V» handelt es sich nicht um eine Lautsprecheranlage, die Geräusche abspielt. Vielmehr handelt es sich um ein mit Propangas betriebenes «Schussgerät» mit einem Schallrohr. Die Elektronikeinheit des «Schussgeräts» löst «Schüsse» – d.h. Knallgeräusche – aus. Die vom Beschwerdeführer als Beschwerdebeilage eingereichte Betriebsanleitung warnt davor, dass beim Knall eine Stichflamme und eine Druckwelle aus dem Schallrohr kommt. Der akustische Effekt einer solchen Anlage unterscheidet sich damit grundlegend von Geräuschen, die ein mit Lautsprecher operierendes System wie «Wildschweinschreck» erzeugt.