Er sei auf die streitige Knallschreckanlage dringend angewiesen. Die gepflanzten Krautstiele stellten einen erheblichen und wichtigen Teil seiner jährlichen Erträge dar. Er habe durch die Wildschweine bereits Schäden von ca. 25'000.– erlitten, wofür er immerhin vom Kanton eine Entschädigung erhalten werde. Nachdem die Bewirtschaftung der Krautstiele viel Zeit in Anspruch genommen habe, sei 9 Gemäss Schutzbeschluss des Regierungsrates vom 14. März 1967 10 Ziff. 5.1 und 5.2 der Überbauungsvorschriften zur Überbauungsordnung B.________ 11 Art. 16 Bau- und Nutzungsreglement der Gemeinde Gampelen vom 18. Juni 2010, vom Amt für Gemeinden und