Ende Mai habe ihm das Jagdinspektorat ermöglicht, eine Knallschreckanlage (sog. Knallfrosch) zu erstellen. Diese sei auf der tieferen Lautstärkestufe eingestellt und lasse in zeitlichen Abständen von 16-32 Minuten einen Knall zur Verscheuchung der Tiere ab. Gemäss der als Beschwerdebeilage eingereichten Betriebsanleitung ist dieser Knall bei Einstellung auf der tieferen Lautstärkestufe in einer Entfernung von 100 m mit einer Lautstärke von ca. 90 dB(A) hörbar. Der Beschwerdeführer erläutert, er habe vor der Anlage Strohballen als Schallschutz installiert; dazu hat er in der Beschwerdebeilage Fotografien eingereicht.