Während der Dauer des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens bleibt noch in der Schwebe, ob die streitige Anlage bewilligt werden kann oder ob sie materiell rechtswidrig ist und dauerhaft entfernt und ausser Betrieb genommen werden muss. Falls das vorsorgliche Benützungsverbot nicht ohnehin weiter wirksam war, war es jedenfalls möglich, ein solches erneut anzuordnen. Das hat die Gemeinde mit der angefochtenen Verfügung vom 12. Juni 2024 getan.