1/9 BVD 120/2024/29 2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 14. Juni 2024 bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) Beschwerde ein. Er beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Feststellung, dass die streitige Tiervergrämungsanlage baubewilligungsfrei sei. Zudem stellt er den Antrag, dass der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen sei.