Mit Verfügung vom 3. Juni 2024 forderte die Gemeinde Gampelen den Beschwerdeführer auf, die Tiervergrämungsanlage sofort zu entfernen und nicht mehr aufzustellen und in Betrieb zu nehmen, solange dafür keine Baubewilligung vorliege. Am 4. Juni 2024 reichte der Beschwerdeführer ein Baugesuch für die Anlage ein und nahm diese wieder in Betrieb. Mit Verfügung vom 12. Juni 2024 sprach die Gemeinde Gampelen ein Benützungsverbot für die Tiervergrämungsanlage aus. Sie forderte den Beschwerdeführer auf, diese unverzüglich ausser Betrieb zu nehmen. Die Gemeinde eröffnete diese Verfügung auch dem Grundeigentümer.