1. Die Parzelle Gampelen Grundbuchblatt Nr. F.________ liegt in der Landwirtschaftszone. Eigentümer ist der von Amtes wegen Beteiligte. Der Beschwerdeführer bewirtschaftet die Parzelle als Pächter. Er hat dort mehrere Hektaren Krautstiele gepflanzt, die Ende Juni bis Anfang Juli 2024 zur Ernte anstehen. Die Bepflanzung wurde wiederholt von Wildschweinen heimgesucht, die erhebliche Schäden anrichteten. Auch nach Erstellung eines Zauns und Verwendung geruchlicher Vergrämungsmittel hielten die Wildschweinschäden an. In der Folge stellte der Beschwerdeführer eine Knallschreckanlage auf und nahm diese in Betrieb.