2. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 23. Mai 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Er beantragt sinngemäss, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und es sei der rechtmässige Zustand wiederherzustellen. Zur Begründung macht er insbesondere geltend, gegen den Kiesplatz als Element der Gartengestaltung sei nichts einzuwenden. Die Umnutzung als Parkplatz sei jedoch widerrechtlich. Es müssten Vorkehrungen erstellt werden, die das Parkieren von Fahrzeugen verhindern würden.