len, ob er sich als Partei am Baupolizeiverfahren beteiligen wolle. Von der Möglichkeit, Schlussbemerkungen einzureichen, machte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 23. Oktober 2023 Gebrauch. Zudem teilte er mit, er nehme als Partei am Baupolizeiverfahren teil. Mit Verfügung vom 29. April 2024 verzichtete die Gemeinde Köniz auf die Anordnung baupolizeilicher Massnahmen.