Sie hätten also weder Parkplätze gebaut noch den Kiesplatz massiv vergrössert. Mit Schreiben vom 28. September 2023 informierte die Gemeinde den Beschwerdeführer über die Eingabe des Beschwerdegegners und gab ihm Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen und mitzutei- 1/5 BVD 120/2024/23