Mit Schreiben vom 1. September 2023 gab die Gemeinde dem Beschwerdegegner als Grundeigentümer Gelegenheit zur Stellungnahme. In seiner Eingabe vom 10. September 2023 erklärte dieser im Wesentlichen, er habe nie Parkplätze erstellt. Die Parzelle sei unverändert. Das letzte Teilstück des K.________wegs sei nicht asphaltiert, sondern seit jeher mit Kies bedeckt. Mit den Jahren sei das Kiesbett dünner geworden oder zum Teil ganz verschwunden. Deshalb hätten sie es zusammen mit den Nachbarn wieder aufgefüllt und den ursprünglichen Zustand hergestellt. Sie hätten also weder Parkplätze gebaut noch den Kiesplatz massiv vergrössert.