- Im Freien ist jegliche Beschallung und/oder musikalisches Angebot nicht gestattet. - Die Anlagebetreiberin hat mittels geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Nutzungszeiten sowie Ruhe und Ordnung auf der Anlage eingehalten werden. Verhaltensregeln und geltende Öffnungszeiten sind den Vereinsmitgliedern auf geeignete Art und Weise zu kommunizieren. - Die Platzbewässerung darf nicht vor 07.00 Uhr und nach 22.00 Uhr in Betrieb genommen werden.