1. Die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 wird abgewiesen. Die Verfügung der Gemeinde Burgdorf vom 16. April 2024 wird aufgehoben. 2. Für den Betrieb der Tennisanlage Lindenfeld werden von Amtes wegen die folgenden Auflagen verfügt: