Die Kostennote des Rechtsvertreters des Beschwerdeführers 1 beläuft sich auf CHF 19 707.70 (Honorar CHF 17 700.00, Auslagen [pauschal 3 %] CHF 531.00, Mehrwertsteuer CHF 1476.70). Dazu führt er aus, der Tarifrahmen sei bereit vor Einreichung der Stellungnahme der Beschwerdeführerin 2 vom 7. März 2025 (mit ergänzten/aktualisierten Rechtsbegehren) nahezu ausgeschöpft gewesen, weshalb es aufgrund der danach getätigten zusätzlichen Aufwendungen angebracht sei, gestützt auf Art. 16 i.V.m. Art. 9 PKV44 einen Zuschlag auf das Honorar von 50 % zu gewähren.