a) Insgesamt ist angefochtene Verfügung der Stadt Burgdorf in Gutheissung der Beschwerde des Beschwerdeführers 1 aufzuheben. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 (mit ergänzten/aktualisierten Rechtsbegehren in der Eingabe vom 7. März 2025) ist dagegen abzuweisen. Einige der von der Fachstelle im Fachbericht Lärm vorgeschlagenen Auflagen sind von Amtes wegen in den vorliegenden Entscheid aufzunehmen.