Wenn der Beschwerdeführer 1 vorbringe, dass sich die angeordneten Betriebszeiten nicht umsetzen liessen, so sei angemerkt, dass die Spieldauer auch entsprechend früher beendet werden könne, damit noch genügend Zeit fürs Umziehen und Duschen sowie «für das gemütliche Beisammensein» bleibe. Zudem könnten die Mitglieder darauf hingewiesen werden, dass die Nutzung des Clubhauses am Abend nach dem letzten Spiel nicht mehr zulässig sei und sie sich deshalb zuhause umziehen und duschen müssten.