Die Mittagsruheregelung sei jedoch nicht gleich zu gewichten wie die Nachtruhe. In einer Gemeinde mit der Grösse der Stadt Burgdorf und mit mittlerweile vielerorts sehr individuell ausgeübter Arbeitszeit, Freizeit, Pausen und Mobilität könne kaum mehr von einer effektiv stillen Mittagspause gesprochen werden. Auch Emissionen des Tennissports im Allgemeinen seien zwischen 12.00 und 13.00 Uhr nicht wirklich für jemanden schädlich. Der Betrieb von lärmintensiven Geräten zum Unterhalt des Tennisplatzes sei nach dem GPR aber tatsächlich zu beschränken.