a FRG handeln würde, so kann die Interclub-Meisterschaft, welcher gemäss den unbestrittenen Ausführungen des Beschwerdeführers 1 seit 114 Jahren besteht und ein bedeutender Breitensportanlass darstellt, als traditionsreicher Anlass im Sinne dieser Bestimmung gelten. So oder so lässt sich das Spielverbot auf der Tennisanlage an hohen Festtagen auch nicht mit Art. 4 FRG begründen.