Weiter zielt diese Bestimmung nach Beurteilung der BVD vorab auf grössere bzw. ausserordentliche, sportliche Einzelveranstaltungen ab und nicht auf wiederkehrende und kleinere Anlässe, wie dies die Spiele der Interclubmeisterschaften sind. Selbst wenn es sich dabei um sportliche Veranstaltungen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Bst. a FRG handeln würde, so kann die Interclub-Meisterschaft, welcher gemäss den unbestrittenen Ausführungen des Beschwerdeführers 1 seit 114 Jahren besteht und ein bedeutender Breitensportanlass darstellt, als traditionsreicher Anlass im Sinne dieser Bestimmung gelten.