Aus dem Wortlaut ergebe sich, dass sich das Veranstaltungsverbot von Art. 4 FRG auf Grossveranstaltungen beziehe, und nicht darauf, wenn Mitglieder eines Tennisclubs sich auf ihrer Anlage zum Tennisspiel treffen. Die Interclubmeisterschaft sei abgesehen davon ohne Weiteres ein «traditionsreicher Anlass» im Sinne von Art. 4 Bst. a FRG.