Dieses Verbot kollidiere mit der Interclubmeisterschaft, seien doch beispielsweise Auffahrt und Pfingsten seit jeher traditionelle Interclub- spiel- bzw. Ausweichdaten. Wie der Schweizerische Tennisverband ausdrücklich erkläre, hätte ein komplettes Verbot des Tennisspiels an hohen Feiertagen zur Folge, dass der Tennisclub nicht mehr an der Interclubmeisterschaft teilnehmen könnte. Dies würde die Existenz des Clubs gefährden, da ein grosser Teil der Mitglieder aus dem Club austreten würden. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz seien die Sonn- und Festtage gerade seit jeher Tage, an denen zahllose Sportveranstaltungen durchgeführt würden.