Diese hätten weiterhin einen wesentlich wichtigeren und in weiten Teilen der Bevölkerung verankerten religiösen oder spirituellen Hintergrund. An solchen Festtagen würden die meisten Menschen auch nicht den sportlichen Ausgleich suchen, sondern würden in sich gehen, sich im Familienkreis treffen und ihrem Bedürfnis nach Ruhe nachgehen. Emissionen der nachbarlichen Sportanlage würden an diesen Tagen eine erhebliche Beeinträchtigung der Ruhe darstellen. An hohen Festtagen werde der Betrieb des Tennisplatzes daher ganz eingeschränkt. Gestützt auf Art. 4 FRG sei zudem an hohen Festtagen das Durchführen von Turnieren, Meisterschaften und anderen Wettkämpfen sowieso untersagt.