Daher sei auch hier auf dem zonenkonformen, baubewilligten, lange bestehenden Tennisplatz die sportliche Tätigkeit des Tennisspiels bei weitem keine erhebliche Beeinträchtigung. Allerdings müssten die Anwohner diese Tätigkeiten nicht schon zu früher Tageszeit dulden. Dass man sonntags etwas länger ausschlafe, die frühmorgendliche Ruhe geniesse und der Tag später erwache als an Werktagen, sei ohne Zweifel auch ein gefestigtes Verhalten und Bedürfnis unserer Gesellschaft. Daher erscheine hier, auch angelehnt an den frühestmöglichen Beginn der Interclubmeisterschafts-Tage, eine Einschränkung der Spielzeiten vor 09.00 Uhr als geeignete Massnahme.