Aussenfläche abends vor der Polizeistunde um 00.30 Uhr (Montag bis Donnerstag bis 22.00 Uhr, Sonntag bis 21.00 Uhr, Aussenfläche generell nur bis 22.00 Uhr) und am Sonntag morgen (08.30 Uhr und damit eine halbe Stunde nach Spielbeginn). Im Sinne der Vorsorge verlangt die Fachstelle in ihrem Fachbericht Lärm gestützt auf die lärmrechtlichen Grundlagen hinsichtlich der Betriebszeiten einzig, dass die gemäss «Spielreglement und Platzordnung» selbstauferlegten Spielzeiten (Montag bis Samstag von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr, Sonntag von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr) und hinsichtlich der Nutzung des Clubhauses inkl. Aussenfläche eine Beschränkung der täglichen Nutzung bis 00.30 Uhr ausdrücklich mittels