der Tennisanlage im Fachbericht (Ziff. 4) auch ausdrücklich erwähnte. In der Stellungnahme vom 5. Mai 2025 rügt die Beschwerdeführerin 2 schliesslich, dass am Sonntag, 27. April 2025, erstmals auf einem Platz auf der Tennisanlage unmittelbar vor ihrer Liegenschaft mit zwei Padel-Schlägern gespielt worden sei. Es sei offensichtlich, dass Padel höhere Lärmimmissionen verursache. Zudem sei Padel eine stark wachsende Trendsportart, weshalb künftig vermehrt mit Padelspiel auf den Plätzen des Beschwerdeführers 1 zu rechnen sei. Diese absehbare Zunahme der Lärmbelastung sei zwingend in einem neuen Lärmgutachten aufzunehmen. Auch diesem Einwand kann nicht gefolgt werden.