Die Beschwerdeführerin 2 bestreitet schliesslich nicht, dass das Beachtennisfeld kaum mehr bespielt wird. Es ist daher nachvollziehbar, dass dieses im Lärmgutachten nicht berücksichtigt wurde. Selbst bei regelmässiger Nutzung dieses Feldes ist jedoch nicht zu beanstanden, dass es nicht als relevante Lärmquelle beurteilt wurde. So ist bei dieser Sportart nicht nur der «Belag» (Sand) geräuschlos, auch die speziellen Schläger und Bälle verursachen deutlich weniger Lärm als das klassische Tennisspiel.