und auch wenn sie danach eine kürzere Trockenzeit benötigen und schneller wieder bespielbar sind, so sind auch diese Plätze nach Niederschlag nicht sofort wieder bespielbar. Ohnehin wurde im Lärmgutachten ein «Worst- Case-Szenario» beurteilt, wonach sämtliche Plätze über die ganze Tagesspielzeit und unabhängig von den Wetterverhältnissen belegt sind. Dass das Tennisspiel auf den Tennisfeldern mit synthetischem Sandbelag mehr Lärmemissionen verursachen würde als dasjenige auf den Tennisfeldern mit herkömmlichem Sandbelag, stellt eine unbelegte Behauptung der Beschwerdeführerin 2 dar und entspricht auch nicht der Realität.