Vereinzelte Zurufe aus dem Publikum sind dabei vernachlässigbar. Schliesslich ist auch hier zu berücksichtigen, dass im Gutachten im Zusammenhang mit den massgebenden Lärmquellen (Ballaufprallgeräusche und Klatschen der Zuschauenden) sowie den Spielzeiten – wie ausgeführt – von «Worstcase-Annahmen» ausgegangen wurde. Das zusätzliche Berücksichtigen von menschlichen Lautäusserungen hätte daher auch aus diesem Grund nichts am Ergebnis geändert.