Zum Sportlärm zählt dabei, neben dem bei der Sportausübung selber erzeugten Lärm auch der von Trainern, Sportlern und Zuschauern durch Rufe, Schreie und Pfiffe etc. verursachte Lärm. Auch gemäss der der vorliegenden Beurteilung zugrunde gelegten Vollzugshilfe Sportlärm umfasst der beurteilte Sportlärm neben dem technischen Eigenlärm auch denjenigen Lärm, welcher von den Benutzenden der Sportanlage bei bestimmungsgemässer Nutzung innerhalb und ausserhalb der Anlage erzeugt wird, auch der von den Nutzenden und Zuschauenden durch Rufe, Schreie und Pfiffe etc. verursachte Lärm (Ziff. 1.2, Abschnitt 7 der Vollzugshilfe Sportlärm). Die Beurteilung im Fachbericht