So erwähnt das Lärmgutachten beim Kapitel 1 «Ausgangslage» die aktuellen Betriebszeiten, welche sich der Beschwerdeführer 1 gemäss dem auf der Website aufgeschalteten Dokument «Spielreglement und Platzordnung» selber auferlegt hat (Montag bis Samstag 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr, Sonntag 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr). Sollte die Beschwerdeführerin 2 mit ihrem Einwand monieren, dass die ebenfalls selbst auferlegte Beschränkung dieser Spielzeit im Herbst/Winter (Spielzeit nur bis 21.00 Uhr und nicht bis 22.00 Uhr) gemäss dem auf der Website auch aufgeschalteten «Reglement Spielbetrieb Herbst/Winter auf den Plätzen 6 bis 9» nicht berücksichtigt worden sei, so schadet dies nicht, zumal das Gutachten