Diese Einwände sind nicht nachvollziehbar. So erwähnt das Lärmgutachten beim Kapitel 1 «Ausgangslage» die aktuellen Betriebszeiten, welche sich der Beschwerdeführer 1 gemäss dem auf der Website aufgeschalteten Dokument «Spielreglement und Platzordnung» selber auferlegt hat (Montag bis Samstag 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr, Sonntag 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr).