Wieso sich die streitbetroffene Tennisanlage mit rund 450 Aktivmitgliedern (davon rund 140 Juniorinnen und Junioren) und insgesamt neun Plätzen (davon vier beleuchtete Alljahresplätze) hinsichtlich Nutzung, Spielzeiten sowie Trainings- und Wettkampfintensität von anderen Tennisanlagen abhebt – wie dies die Beschwerdeführerin 2 vorbringt – ist nicht nachvollziehbar und wird vom Beschwerdeführer 1 in seiner Stellungnahme vom 5. Mai 2025 (Rz. 36 ff.) widerlegt, ist aber ohnehin nicht relevant.