platzbelegung führen, ist auch glaubhaft, dass von einer Vollbelegung oftmals höchstens zu Spitzenzeiten (Mittag und Abends, an Wochenenden) und selten bis gar nie während der klassischen Arbeitszeit (morgens und nachmittags an Werktagen) auszugehen ist. Die gegenteilige Ansicht der Beschwerdeführerin 2, wonach bei der Besetzung der Plätze keine Variabilität bestehe, ist weder glaubhaft noch belegt. Entgegen ihrer Ansicht kann dabei das Platzreservationssystem «GotCourts» sehr wohl einen Anhaltspunkt für die Belegung geben, zumal sich ungebuchte Spielzeiten bzw. Spielzeitverlängerungen und nicht stornierte Absagen etwa die Waage halten dürften.