Wie der Beschwerdeführer 1 überzeugend ausführt und auch die Fachstelle bestätigt (sowie anhand einer Einsicht in das Platzreservationssystem «GotCourts» verifizierte), ist in der Realität längst nicht von einer solchen Vollbelegung auf sämtlichen Plätzen über die ganze Betriebszeit auszugehen. Neben witterungsbedingten Einflüssen (kein Spiel möglich bei Regen, auch nicht auf den vier Spielfeldern mit synthetischem Sandbelag, zudem längere Abtrocknungszeit bei den herkömmlichen Sandplätzen) und jahreszeitlichen Einschränkungen (nur auf den vier beleuchteten Plätzen kann die Betriebszeit ganzjährig ausgeschöpft werden), welche zu einer tieferen Spiel-