Die Tennisanlage mit insgesamt neun teilweise ganzjährig nutzbaren Tennisplätzen werde 7 Tage die Woche von morgen früh bis abends spät ohne Unterbruch betrieben. In den weiteren Stellungnahmen im Beschwerdeverfahren ergänzt die Beschwerdeführerin 2, ein gravierender Mangel des Lärmgutachtens und des Fachberichts Lärm bestehe darin, dass die besonders starke Nutzungsintensität der Tennisanlage in keiner Weise berücksichtigt worden sei. Die streitbetroffene Tennisanlage diene als Kaderstützpunkt von Swiss Tennis sowie des Regionalverbands Berntennis und werde