b) Bereits in der Beschwerde machte die Beschwerdeführerin 2 geltend, die Tennisanlage sowie der Spielbetrieb seien in den letzten Jahrzehnten massiv erweitert worden, wodurch die Nutzungsintensität und die Lärmemissionen folgelogisch stark zugenommen hätten. Die Tennisanlage mit insgesamt neun teilweise ganzjährig nutzbaren Tennisplätzen werde 7 Tage die Woche von morgen früh bis abends spät ohne Unterbruch betrieben.