Die Anzahl lauter Anlässe richtet sich nach der ortsüblichen Praxis. - Die Anlagebetreiberin hat mittels geeigneten Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Nutzungszeiten sowie Ruhe und Ordnung auf der Anlage eingehalten werden. Verhaltensregeln und geltende Öffnungszeiten sind den Vereinsmitgliedern auf geeignete Art und Weise zu kommunizieren. - Lärmintensive Unterhaltsarbeiten haben von Montag bis Samstag während der Tageszeit (07.00 Uhr bis 19.00 Uhr) zu erfolgen. Allfällige kommunale Bestimmungen über eine geltende Mittagsruhe sind zu berücksichtigen. Die Platzbewässerung darf nicht vor 07.00 Uhr in Betrieb genommen werden.