- Im Aufenthaltsraum des Clubhauses ist allfällig höchstens ein Hintergrundmusikangebot (Leq 75 dB(A)/10s) zulässig. - Bei jeglichem Musikangebot im Clubhaus und/oder anderweitigen lärmintensiven Situationen sind Türen und Fenster generell geschlossen zu halten. - Im Freien ist jegliche Beschallung und/oder musikalisches Angebot nicht gestattet. - Anlässe bzw. Veranstaltungen mit Musikbeschallungen und/oder einem hohen Besucheraufkommen sind im Einzelbewilligungsverfahren zu beurteilen. Die Anzahl lauter Anlässe richtet sich nach der ortsüblichen Praxis.