d) Vorschläge für Massnahmen/Auflagen zur Lärmminderung Im Sinne der Vorsorge, sollten mind. ngt. Punkte in eine geeignete Bewilligung und/oder Entscheid einfliessen bzw. anderweitig verfügt werden: - Der Tennissport kann in folgenden Zeiten ausgeübt werden: ▪ Mo - Sa: 08.00 - 22.00 Uhr ▪ So: 08.00 - 20.00 Uhr - Die Nutzung des Clubhauses inkl. der Aussenfläche ist täglich bis 00.30 Uhr gestattet. - Im Aufenthaltsraum des Clubhauses ist allfällig höchstens ein Hintergrundmusikangebot (Leq 75 dB(A)/10s) zulässig.