c) Stellungnahme zum Lärmgutachten (Formelle Prüfung i.S. Anwendung von Richtlinien und Gesetzesgrundlagen) Das Lärmgutachten der Firma B.________ AG vom 25. November 2024 basiert auf der Vollzugshilfe BAFU zur Ermittlung und Beurteilung von Sportlärm. Es weist eine folgerichtige und schlüssige Beurteilungsmethodik des Tennislärms aus. Nicht berücksichtigt wurden allfällige Lärmimmissionen, die vom Clubhaus, den Unterhaltsarbeiten und von den Parkiervorgängen auf dem Parkplatz ausgehen. Deshalb kann für eine Beurteilung der Gesamtanlage nicht ausschliesslich auf das Lärmgutachten abgestützt werden.