Die dargelegte Nutzung der Tennisanlage des Tennisclubs Burgdorf (einschliesslich den Unterhaltsarbeiten) führt zu höchstens geringfügigen Störungen in der Anwohnerschaft (Planungsgrenzwert eingehalten, was gleichzeitig auch die Einhaltung des lmmissionsgrenzwertes beinhaltet). Der innerbetriebliche Lärm des Clublokals führt mit einem allfälligen Musikschallpegel von max. Leq 75 dB(A)/10s zu höchstens geringfügigen Störungen in der Anwohnerschaft. Die Nutzung der Aussenfläche beim Clubhaus führt zu höchstens geringfügig einzustufenden Störungen in der Anwohnerschaft.